Abteilung für Kirchenaktivitäten
Die Abteilung für Kirchenaktivitäten steht Ihrer Kirche, Vereinigung oder informellen Gruppe als Ressource zur Verfügung. Zweigkirchenaktivitäten, Leseraumaktivitäten und TMC Youth wurden unlängst zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Abteilung zu bilden. Sie hat den Zweck, Kirchen und allen ihren Tätigkeiten umfangreiche Unterstützung zu bieten – von Gottesdiensten und Zeugnisversammlungen über Sonntagsschule und Leseräume – und spiegelt die Einheit der gesamten Kirchenmitgliedschaft wider, die diese Aktivitäten gemeinsam ausführt.
Wir unterstützen außerdem Hochschulvereinigungen der Christlichen Wissenschaft an Universitäten und Hochschulen.
Sie erreichen uns per E-Mail kirchecw@csps.com falls Sie Fragen haben.
Eine Auswahl inspirierender Artikel und Hilfsquellen zum Thema Kirche.
Workshops von der Mutterkirche
Kirchen und Vereinigungen bereichern ihre Umgebung und die Welt durch ihre heilende Präsenz. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen erforschen, wie die heilenden Auswirkungen, die die Kirchenarbeit hat, noch weitere Kreise ziehen können. Zu diesem Zweck stellen wir die folgenden kostenlosen Online-Workshops für Kirchen und Vereinigungen als Video-Webinar mittels Zoom bereit. (Zoom ist ein kostenfreier Videokonferenzdienst.)
Eine Kirche der Heilerinnen und Heiler
Diese interaktive Diskussion beschäftigt sich damit, wie Mitglieder gemeinsam Fortschritt machen können, indem sie ihre kollektive heilende Tätigkeit in den Mittelpunkt stellen. Themen sind u. a.: Was ist unsere Mission und wie können wir diese erfüllen? Wie führt unser Gebet für Kirche uns zu inspirierten praktischen Schritten? Wie können wir das erkennen und wirksam behandeln, was sich dem natürlichen Fortschritt unserer Zweigkirche oder Vereinigung in den Weg stellen möchte?
Leseraum
Dieser Workshop hilft Leseraumbibliothekaren und Mitgliedern, klarer zu erkennen, dass der Leseraum ein heilender Ort für das Gemeinwesen ist. Und er führt zu frischen Erkenntnissen über diesen wesentlichen Bestandteil einer Kirche, „die dazu bestimmt ist, ... das ursprüngliche Christentum ... wieder einzusetzen“ (Kirchenhandbuch, S. 17).
Die Sonntagsschule stärken
Dieser Workshop dient in erster Linie Kirchen bei der Erwägung, was eine starke, effektive Sonntagsschule ausmacht. Dies mündet ganz natürlich in ein Gespräch über die Sonntagsschule als Ressource für das Umfeld und wie die gesamte Mitgliedschaft diese Aktivität unterstützen kann.
Jugendliche an der Kirche beteiligen
Dieser Workshop ist für die gesamte Kirchenfamilie! Sein Ziel ist es, die Sonntagsschule zu stärken, ihre Bedeutung für das Gemeinwesen zu erkennen, den Übergang von der Sonntagsschule zur Kirche zu erleichtern und Jugendliche zu ermutigen, aktiv in der Kirche mitzuarbeiten.
Die Christliche Wissenschaft mit anderen teilen
Dieser Workshop möchte dabei helfen, sich wohler und sicherer zu fühlen, wenn man mit anderen über die Christliche Wissenschaft spricht. Er möchte die Teilnehmenden auch darin unterstützen, mutiger zu werden und heilende Ideen zu teilen.
Um mehr zu erfahren, schreiben Sie uns bitte: kirchecw@csps.com.
Gründung einer Vereinigung der Christlichen Wissenschaft
Mitglieder, die als Vereinigung im Christian Science Journal und Herold der Christlichen Wissenschaft inserieren möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Klare Nachweise von Heilungen vor Ort
Mindestens acht lokale aktive Mitglieder, um die angegebenen Aktivitäten zu unterstützen
Wöchentliche, der Öffentlichkeit zugängliche Sonntagsgottesdienste
Leser (sowie stellvertretende Leser), die der Mutterkirche angehören
Christliche Gemeinschaft mit allen anderen Zweigen der Christlichen Wissenschaft hegen, die im Christian Science Journal und Herold der Christlichen Wissenschaft inserieren (Kirchenhandbuch, Artikel XXIII Abschn. 12).
Vereinigungen sind herzlich eingeladen, Mittwoch-Zeugnisversammlungen, Vorträge, Sonntagsschulaktivitäten, Leseräume usw. in ihr Tätigkeitsgebiet mit aufzunehmen.
Um ein Antragsformular für eine Anzeige im Journal und Herold als Vereinigung zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an tmcbranch@csps.com.
Zweigkirche Christi, Wissenschaftler, werden
Die Voraussetzungen zur Gründung als Zweigkirche sind im Kirchenhandbuch, Artikel XXIII Abschnitt 6 und 7, dargelegt.
Um im Christian Science Journal und Herold der Christlichen Wissenschaft inserieren zu können, müssen Zweigkirchen Christi, Wissenschaftler folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Erfüllen der Voraussetzungen im Kirchenhandbuch, Artikel XXIII, Abschnitte 6 und 7 (d. h. 16 loyale Mitglieder, von denen 4 auch Mitglieder Der Mutterkirche sein müssen, 1 im Journal eingetragene:r Praktiker:in).
Wöchentliche Sonntagsgottesdienste, Mittwoch-Versammlungen und Sonntagsschule an einem öffentlich zugänglichen Standort das ganze Jahr über abhalten.
Einen Vortrag pro Jahr veranstalten.
Einen Leseraum bereitstellen und bekannt machen.
Die Mission der Kirche auf „einer geistigen Grundlage des Christus-Heilens“ aufrechterhalten (Mary Baker Eddy, Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift, S. 136; „im Feld“ tätig sein, siehe Artikel XXIII, Abschnitt 6).
Christliche Verbundenheit mit anderen Kirchen und Vereinigungen, die im Journal und im Herold inserieren, zum Ausdruck bringen.
Demokratisch regiert sein.
Um ein Antragsformular für eine Anzeige im Journal und Herold als Zweigkirche zu erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an tmcbranch@csps.com.
Im Kirchenhandbuch ist festgelegt, dass „zwei kleine Kirchen ... sich unter einer Kirchenregierung zusammenschließen“ dürfen (Kirchenhandbuch, Artikel XXIII Abschn. 6).
Dieser Prozess erfordert im Allgemeinen eine Stimmenmehrheit der beiden Mitschiedschaften sowie Verhandlungen – häufig in Form von Sitzungen der Vorstände beider Kirchen –, in denen Optionen besprochen und erwogen werden, die dann der jeweiligen Mitgliedschaft zur Abstimmung vorgelegt werden.
Eine Zusammenlegung erfordert in der Regel folgende Schritte:
Zwei religiöse gemeinnützige Einrichtungen stellen ihre Existenz ein und eine neue wird geformt.
Die Vermögenswerte beider Kirchen gehen in das Eigentum der neuen Körperschaft über.
Die Mitglieder beider Körperschaften werden automatisch Mitglieder der neuen Kirche.
Manchmal sind beide Vorstände gemeinsam zuständig, bis die vereinte Mitgliedschaft neue Wahlen abhält.
Eine neue Satzung wird erstellt und verabschiedet, und die Mitglieder bestimmen einen Namen für die neue Kirche.
Der Name der neuen Kirche kann derselbe sein wie der einer der beiden fusionierenden Kirchen, oder ein neuer von den Mitgliedern gewählter, der die Identität und den Standort der Gemeinde widerspiegelt, der sie dienen wird.
Die Gesetze der US-Bundesstaaten sowie die Gesetze mancher Länder erfordern gelegentlich, dass die Gründungsurkunden beider religiöser Vereinigungen aufgelöst werden und dann eine neue der neuen Kirche erstellt wird. Die Kirchen sind gut beraten, sich bei den Einzelheiten dieses Verfahrens von einem Anwalt begleiten zu lassen, da die Gesetze über die Auflösung/Fusion je nach US-Bundesstaat und Land unterschiedlich sind.
Wenn zwei Kirchen zusammengelegt werden, ist es notwendig, dass beide einen Antrag für die neue Anzeige im Journal und Herold ausfüllen. Antragsformulare erhalten Sie per E-Mail an tmcbranch@csps.com
(Siehe Kirchenhandbuch, Artikel XXIII, Abschnitt 6)
Letzte Aktualisierung: im April 2023
Auch wenn eine Kirche oder Vereinigung in den Augen des Staates als unabhängige Einrichtung existiert, betrachtet Die Mutterkirche sie erst dann als einen ihrer Zweige, wenn sie anfängt, im Christian Science Journal und im Herold der Christlichen Wissenschaft zu inserieren; mit anderen Worten, das Inserat im Journal und im Herold ist der Zeitpunkt, ab dem Die Mutterkirche eine formelle Beziehung mit dieser Einrichtung eingeht, und dies begründet ihren Status als ein Zweig. Dieses Vorgehen steht in Übereinstimmung mit Artikel XXIII, Abschnitt 12, „Anerkennung“.
Gemäß Artikel XXIII, Abschnitte 1, 3 und 10 mischt sich Die Mutterkirche nicht ein, nachdem eine Kirche oder Vereinigung angefangen hat, im Journal und im Herold zu inserieren, solange diese die Auflagen im Kirchenhandbuch erfüllt, zu denen die aktuellen Regeln der Verlagsgesellschaft gehören (Artikel XXIII, Abschnitt 6).
Kriterien, unter denen Zweige im Journal und Herold inserieren und ihr Inserat aufrechterhalten können
Kirche Christi, Wissenschaftler
Grundlegende Kriterien, um als Kirche zu inserieren:
Das Erfüllen der Voraussetzungen im Kirchenhandbuch, Artikel XXIII, Abschnitte 6 und 7 (d. h. 16 loyale Mitglieder, von denen 4 auch Mitglieder Der Mutterkirche sein müssen, 1 im Journal eingetragene:r Praktiker:in).
Wöchentliche Sonntagsgottesdienste, Mittwoch-Versammlungen und Sonntagsschule an einem öffentlich zugänglichen Standort das ganze Jahr über abhalten.
Einen Vortrag pro Jahr veranstalten.
Einen Leseraum bereitstellen und bekannt machen.
Die Mission der Kirche auf „einer geistigen Grundlage des Christus-Heilens“ aufrechterhalten (Mary Baker Eddy, Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift, S. 136; „im Feld“ tätig sein, siehe Artikel XXIII, Abschnitt 6).
Christliche Verbundenheit mit anderen Kirchen und Vereinigungen, die im Journal und im Herold inserieren, zum Ausdruck bringen.
Demokratisch regiert sein.
Grundlegende Kriterien, um auch weiterhin als Kirche zu inserieren:
Die kontinuierliche Erfüllung der oben angeführten Voraussetzungen mit Ausnahme der Anzahl der Mitglieder, da nur 4 Mutterkirchenmitglieder erforderlich sind, die aktiv im Zweig mitarbeiten, damit der Status als Kirche erhalten bleiben kann.
Kriterien, unter denen Vereinigungen im Journal und im Herold inserieren und ihr Inserat aufrechterhalten können
Vereinigung der Christlichen Wissenschaft
Grundlegende Kriterien, um als Vereinigung zu inserieren:
Sonntagsgottesdienste in Übereinstimmung mit dem Kirchenhandbuch an einem öffentlich zugänglichen Standort abhalten, wie in Bezug auf Zweigkirchen und ihre Gottesdienste gefordert ist. Das ganze Jahr über nicht weniger als zwei Sonntagsgottesdienste im Monat abhalten. Oder aber saisonal tätig sein, dann aber als Minimum jeden Sonntag Gottesdienste abhalten.
Die erforderlichen Mitglieder haben, um diese Aktivität durchzuführen (6 Mitglieder, von denen 4 auch Der Mutterkirche angehören).
Die Mission der Kirche auf „einer geistigen Grundlage des Christus-Heilens“ aufrechterhalten (Mary Baker Eddy, Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift, S. 136; „im Feld“ tätig sein, siehe Artikel XXIII, Abschnitt 6).
Christliche Verbundenheit mit anderen Kirchen und Vereinigungen aufrechterhalten, die im Journal und im Herold inserieren.
Demokratisch regiert sein.
Grundlegende Kriterien, um auch weiterhin als Vereinigung zu inserieren:
Die kontinuierliche Erfüllung der oben angeführten Voraussetzungen mit Ausnahme der Anzahl der Mitglieder, da nur vier Mutterkirchenmitglieder erforderlich sind, die aktiv mitarbeiten, damit der Status als Vereinigung erhalten bleiben kann.
Nicht im Inserat gestattet
Die Verlagsgesellschaft der Christlichen Wissenschaft gibt nur Aktivitäten im Inserat bekannt, die ausdrücklich im Kirchenhandbuch aufgeführt sind.
Z. B.: Sonntagsgottesdienste, Sonntagsschule, Leseräume, Mittwoch-Versammlungen, Gottesdienstordnung des Danksagungstages (diese wird nur selten im Journal und Herold aufgeführt).
Kirchen müssen sämtliche Gottesdienste und Versammlungen pro Woche angeben (Sonntagsgottesdienst, Sonntagsschule, Mittwoch-Versammlung), sowie einen Leseraum aufführen.
Vereinigungen müssen Sonntagsgottesdienste angeben. Sie dürfen nicht weniger als zwei Sonntagsgottesdienste im Monat abhalten und müssen das ganze Jahr über tätig sein. Oder sie dürfen saisonal tätig sein, dann aber als Minimum jeden Sonntag Gottesdienste abhalten. Sie dürfen andere Kirchenaktivitäten aufführen (Mittwoch-Versammlungen, Sonntagsschule, Leseraum).
Alle Zweige müssen die im Journal und im Herold angegebenen Gottesdienste regelmäßig und öffentlich abhalten.
Spezifische Informationen für Kirchen und Vereinigungen
Gottesdienste:
An einem öffentlichen, physisch betretbaren Standort abhalten (Artikel XXIII, Abschnitt 10).
Leser:innen müssen Mitglieder Der Mutterkirche sein (Artikel III, Abschnitt 6; Artikel VIII, Abschnitt 17).
Sie müssen der Gottesdienstordnung im Kirchenhandbuch folgen.
Die Ordnung der Sonntagsgottesdienste muss der aktuellen Ausgabe des Vierteljahresheftes der Christlichen Wissenschaft – Bibellektionen entsprechen.
Benennung der Zweige
Sollte gemäß der Stadt benannt sein, in der die Gottesdienste stattfinden.
Kann in Klammern den Namen des Stadtteils enthalten, falls angemessen.
Wenn ein Zweig in eine andere Stadt umzieht, bitten wir darum, den Namen ihres Zweiges innerhalb eines Jahres nach dem Umzug zu ändern.
Leseraum
Muss an einem öffentlich zugänglichen physischen Standort sein.
Die Öffnungszeiten können je nach Jahreszeit variieren, müssen aber dem Inserat im Journal und im Herold entsprechen.
Mehrere Kirchen können einen gemeinsam unterhaltenen Leseraum einrichten, doch dieser darf nicht ihr einziger Leseraum sein.
Es gibt keine Mindestanzahl an Öffnungsstunden, um inserieren zu können, aber jeder Leseraum muss konkrete Öffnungszeiten angeben.
Zusammenschließen
Gemäß Artikel XXIII, Abschnitt 6 dürfen sich kleine Kirchen zusammenschließen, doch jeweils nur zwei gleichzeitig.
Eine Zweigkirche und eine Vereinigung dürfen sich zusammenschließen.
EINEN VORTRAG ÜBER DIE CHRISTLICHE WISSENSCHAFT VERANSTALTEN